Schulsozialarbeit an der Friedrich-von-Keller-Schule

Was ist Schulsozialarbeit?

Schulsozialarbeit ist ein Instrument der Jugendhilfe und ist im Schulalltag dauerhaft verankert. Sie versteht sich als ein spezifischer Zugang der Jugendhilfe zur Lebenswelt Schule.
Schulsozialarbeit hat einen präventiven Ansatz, das bedeutet eine möglichst frühzeitige Einbeziehung der Schulsozialarbeit bei Auffälligkeiten und Konflikten. Einbeziehung heißt jedoch nicht Abgabe des Falls an die Schulsozialarbeit.
Je früher Schulsozialarbeit ansetzen kann, desto leichter ist es, gemeinsam Probleme aufzuarbeiten, Konfliktlösungen zu entwickeln und Verfestigungen von Fehlverhalten zu verhindern bzw. Verhaltensänderungen zu bewirken.
Schulsozialarbeit ist ein selbstständiges, an Kinder und Jugendliche und deren Familien gerichtetes, pädagogisches Angebot in der Institution Schule und im Gemeinwesen.

Schulsozialarbeit

  • berät und unterstützt Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrer
  • führt verschiedene Projekte in Klassen durch, z.B. Klassenrat
  • bietet eine leichte Erreichbarkeit für Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrer
  • bildet Streitschlichter aus
  • kooperiert mit anderen Fachdiensten und Institutionen
  • und vieles mehr….

Rechtliche Grundlage für die Schulsozialarbeit bildet das Kinder- und Jugendhilfe-gesetz (SGB VIII oder KJHG). Die wesentlichen Aufgaben der Schulsozialarbeit sind in den §§1, 13 und 11 verankert. §13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) bildet dabei die wichtigste Grundlage der Schulsozialarbeit. Während sich der §11 an alle Jugendlichen wendet, richtet sich §13 an sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche, die in erhöhtem Maße Unterstützung benötigen.



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